Version: 1.0
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Softwarelösung ino-erlass.

ino-erlass wird von der inoversum AG betrieben.

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten insbesondere für Organisationen des öffentlichen Rechts wie Städte, Gemeinden, Schulen und Zweckverbände, sowie deren berechtigte Nutzerinnen und Nutzer, soweit sie über eine Lizenzvereinbarung oder eine andere vertragliche Grundlage Zugang zu ino-erlass erhalten.

Individuelle Vereinbarungen in einer Lizenzvereinbarung gehen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.

2. Anbieterin und Kontakt

Anbieterin von ino-erlass ist:

inoversum AG

Amtsstrasse 3

8610 Uster

Schweiz

E-Mail: ino-erlass@inoversum.ch

UID: CHE-113.438.406

Weitere Angaben zur Anbieterin ergeben sich aus dem Impressum.

Supportanfragen sind an ino-erlass@inoversum.ch zu richten.

3. Beschreibung der Plattform

ino-erlass ist eine Software-as-a-Service-Lösung zur Unterstützung bei der Erstellung, Strukturierung, Bearbeitung und Vorbereitung von Erlassentwürfen.

Die Plattform kann insbesondere Funktionen zur Texteingabe, Textanalyse, Textgenerierung, Strukturierung, Überarbeitung und zum Export von Inhalten bereitstellen.

ino-erlass setzt von Dritt-Anbietern bereitgestellte und betriebene künstliche Intelligenz und externe technische Schnittstellen ein. Die konkreten Funktionen können je nach Version, Modul und Lizenzumfang variieren.

ino-erlass stellt keine verbindliche Rechtsauskunft, keine anwaltliche Beratung, keine amtliche Prüfung und keine Genehmigung von Erlassen dar. Die Plattform ersetzt keine fachliche, juristische, politische oder verwaltungsinterne Prüfung.

4. Benutzerkonten und persönliche Logins

Der Zugang zu ino-erlass ist nur berechtigten Nutzerinnen und Nutzern erlaubt.

Die Anbieterin erstellt die Nutzerzugänge auf Grundlage der vereinbarten Lizenz und der von der Kundin gemeldeten Nutzerinnen und Nutzer.

Jede Nutzerin und jeder Nutzer benötigt ein persönliches Benutzerkonto. Die Nutzung gemeinsamer, funktionsbezogener oder geteilter Logins, insbesondere über allgemeine E-Mail-Adressen wie info@, kontakt@ oder gemeinde@, ist ohne vorgängige Zustimmung der Anbieterin nicht zulässig.

Die Kundin ist dafür verantwortlich, der Anbieterin Mutationen bei Nutzerinnen und Nutzern rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere Eintritte, Austritte, Rollenwechsel oder den Wegfall einer Nutzungsberechtigung.

Eine Nutzung über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus, insbesondere durch zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer oder durch gemeinsame, funktionsbezogene oder geteilte Logins, ist nicht zulässig. Stellt die Anbieterin eine Mehrnutzung fest, kann sie die Unterlassung verlangen, zusätzliche persönliche Nutzerzugänge einrichten und die zusätzliche Nutzung rückwirkend nach den jeweils geltenden Ansätzen verrechnen.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen.

Die Kundin hat die Anbieterin unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten missbraucht wurden oder unberechtigte Personen Zugriff erhalten haben.

Die Anbieterin kann technische Anforderungen an Passwörter, Authentisierung und Zugriffssicherheit festlegen.

5. Nutzungsrecht und zulässige Nutzung

Die Anbieterin räumt der Kundin für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, ino erlass im vereinbarten Umfang zu nutzen.

Die Nutzung ist nur für interne Zwecke der Kundin, im Rahmen des Lizenzvertrags und unter Einhaltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen erlaubt. Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass ihre Nutzerinnen und Nutzer diese Vorgaben einhalten.

Nicht erlaubt ist insbesondere:

• die Weitergabe des Zugangs an unberechtigte Dritte;

• der Weiterverkauf oder die entgeltliche Überlassung der Plattform an Dritte;

• das Kopieren, Dekompilieren, Zurückentwickeln oder sonstige Nachbauen der Software, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist;

• die Umgehung technischer Schutz- oder Zugriffsbeschränkungen;

• die Nutzung der Plattform zur Entwicklung konkurrierender Produkte;

• die automatisierte Massennutzung, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart ist;

• eine Nutzung, die Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstösst;

• eine Nutzung, welche die Systeme der Anbieterin oder Dritter übermässig belastet oder gefährdet;

• eine Nutzung mit Schadsoftware, automatisierten Angriffen oder unzulässigen Scraping- oder Crawling-Aktivitäten;

• eine Nutzung zur Verarbeitung oder Erzeugung offensichtlich rechtswidriger, diskriminierender oder missbräuchlicher Inhalte.

Sämtliche Rechte an der Software, an der Plattform, an Benutzeroberflächen, Datenbanken, Dokumentationen, Marken, Logos, Designs und sonstigen Bestandteilen von ino erlass verbleiben bei der Anbieterin oder den jeweiligen Rechteinhabern.

6. Pflichten der Kundin und der Nutzerinnen und Nutzer

Die Kundin ist für die von ihr und ihren Nutzerinnen und Nutzern eingegebenen Informationen verantwortlich.

Die Kundin hat sicherzustellen, dass eingegebene Informationen sachlich korrekt, erforderlich und für die Nutzung der Plattform geeignet sind.

Die Kundin ist dafür verantwortlich, interne Zuständigkeiten, kommunale Verfahren, kantonale Vorgaben, Bundesrecht, politische Prozesse und formelle Anforderungen eigenständig zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Die Kundin ist für die von ihr eingesetzten Endgeräte, Browser, Internetzugänge, internen Systeme, Programme, Daten, organisatorischen Abläufe und internen Berechtigungen verantwortlich.

Die Kundin ist dafür verantwortlich, exportierte Inhalte, die sie weiterverwenden oder aufbewahren möchte, rechtzeitig und eigenständig zu speichern, zu sichern und zu archivieren.

Die Kundin ist dafür verantwortlich, ihre Nutzerinnen und Nutzer angemessen über die Nutzung der Plattform, die KI-gestützten Funktionen und die erforderliche Prüfung der Ergebnisse zu instruieren.

7. KI-gestützte Ergebnisse, Prüfpflicht und Export

ino-erlass nutzt künstliche Intelligenz. Die Plattform kann Inhalte analysieren, strukturieren, formulieren, umformulieren, ergänzen und zum Export bereitstellen.

Vor dem Export kann ein kurzer KI-Hinweis angezeigt und eine Bestätigung durch die Nutzerin oder den Nutzer verlangt werden.

Mit dem Export erfolgt keine Freigabe, Genehmigung, rechtliche Prüfung oder inhaltliche Bestätigung durch die Anbieterin.

Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit ino-erlass erzeugte Inhalte für einen bestimmten rechtlichen, politischen, organisatorischen oder verwaltungsinternen Zweck geeignet sind.

8. Support und Onboarding

Die Anbieterin erbringt technischen Support im vereinbarten Umfang.

Technischer Support umfasst Unterstützung bei technischen Störungen, Zugriffsschwierigkeiten und Fehlfunktionen der Plattform.

Die Einführung in die Bedienung der Plattform erfolgt im Rahmen des vereinbarten Onboardings und umfasst maximal drei Stunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Weitergehender Bedienungssupport sowie fachliche, redaktionelle, verwaltungsorganisatorische oder juristische Beratung ist nicht in der Lizenz enthalten und wird nur nach separater Vereinbarung nach Aufwand erbracht.

Besondere Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Supportzeiten oder Service-Level gelten nur, wenn sie im Lizenzvertrag oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden.

Bei technischen Störungen oder Fehlfunktionen wirkt die Kundin in angemessenem und zumutbarem Umfang an der Fehleranalyse und Fehlerbehebung mit. Dazu gehören insbesondere die Beschreibung des Problems, Angaben zur betroffenen Nutzungssituation und, soweit möglich, die Bereitstellung von Fehlermeldungen oder Screenshots.

Als Mängelbehebung gilt nach Wahl der Anbieterin insbesondere die Bereitstellung einer korrigierten Version, eines Updates, einer technischen Anpassung oder das Aufzeigen einer zumutbaren Ausweichlösung.

Stellt sich heraus, dass eine gemeldete Störung oder ein gemeldeter Fehler durch die Kundin, ihre Nutzerinnen und Nutzer, deren Endgeräte, Infrastruktur oder eine vertragswidrige Nutzung verursacht wurde, kann die Anbieterin den dadurch entstandenen Aufwand nach den jeweils geltenden Ansätzen verrechnen.

9. Verfügbarkeit und Wartung

Die Anbieterin bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit von ino-erlass.

Die Anbieterin gewährleistet keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit.

Die Plattform kann insbesondere wegen Wartung, Updates, Sicherheitsmassnahmen, technischen Störungen, höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern oder Netzproblemen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein.

Die Anbieterin kann die Plattform weiterentwickeln, verbessern, ändern oder einzelne Funktionen ersetzen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Die Kundin hat keinen Anspruch auf den unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen.

10. Datenschutz und Subunternehmer

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

ino-erlass ist nicht für die ungeprüfte Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten, dem Amtsgeheimnis oder anderen Geheimhaltungspflichten unterliegenden Informationen, klassifizierten Informationen oder sonstigen vertraulichen Inhalten bestimmt.

Die Anbieterin kann Subunternehmer und technische Dienstleister einsetzen, insbesondere für Hosting, Cloud-Infrastruktur, Datenbanken, KI-Funktionen, Schnittstellen, Wartung, Monitoring, Sicherheit und Support.

Die Kundin genehmigt die bei Vertragsschluss eingesetzten Subunternehmer gemäss nachfolgender Liste:

- OpenAI Ireland Limited

- Microsoft Ireland Operations Limited

Die Anbieterin zeigt der Kundin neue Subunternehmer sowie den Wechsel bestehender Subunternehmer mit angemessener Frist im Voraus an. Erhebt die Kundin nicht innert 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich Widerspruch aus wichtigem Grund, gelten die neuen oder geänderten Subunternehmer als genehmigt.

Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Daten.

11. Rechte an Inhalten und Immaterialgüterrechte

Rechte an den von der Kundin eingegebenen Inhalten verbleiben bei der Kundin oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Die Kundin darf exportierte Inhalte für eigene Zwecke speichern, archivieren, intern weiterbearbeiten, an ihr Corporate Design anpassen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit weiterverwenden.

Die Anbieterin erhält an den eingegebenen Inhalten und erzeugten Ergebnissen jene Nutzungsrechte, die erforderlich sind, um die Plattform bereitzustellen, Inhalte technisch zu verarbeiten, Ergebnisse zu erzeugen, Support zu leisten, Sicherheit zu gewährleisten und vertragliche Pflichten zu erfüllen.

Die Anbieterin veröffentlicht kundenseitige Inhalte nicht und macht sie Dritten nicht zugänglich, ausser soweit dies zur Vertragserfüllung, zur technischen Bereitstellung, zur Fehlerbehebung, zur Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder mit Zustimmung der Kundin erforderlich ist.

Feedback, Verbesserungsvorschläge oder Ideen der Kundin dürfen von der Anbieterin zur Weiterentwicklung von ino-erlass verwendet werden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen der Kundin offengelegt werden.

12. Vertraulichkeit und Sicherheit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Als vertraulich gelten insbesondere technische, kommerzielle, organisatorische, verwaltungsinterne und sicherheitsrelevante Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind oder bei denen sich die Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden, rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten, behördlicher Anordnungen oder anwendbarer Öffentlichkeitsvorschriften offengelegt werden müssen.

Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Plattform. Die Kundin ist verpflichtet, ihre Nutzerinnen und Nutzer, Endgeräte, Zugänge und organisatorischen Abläufe angemessen zu sichern.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung erweitert den nach der Lizenzvereinbarung und diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zulässigen Umfang der in ino-erlass einzugebenden Inhalte nicht.

Die Anbieterin kann den Zugang zur Plattform vorübergehend sperren oder einschränken, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht, ein Missbrauch vermutet wird, Zugangsdaten kompromittiert sind, die Kundin oder Nutzerinnen und Nutzer wesentliche Vertragspflichten verletzen oder die Sperrung zur Vermeidung von Schäden, Rechtsverletzungen oder Systembeeinträchtigungen erforderlich ist.

13. Gewährleistung und Haftung

Die Anbieterin stellt ino-erlass im vereinbarten Umfang bereit.

Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit ino-erlass vorbereitete Inhalte von Behörden, politischen Gremien, Gerichten, Aufsichtsstellen oder Dritten akzeptiert, genehmigt oder als rechtmässig beurteilt werden.

Die Anbieterin behebt Mängel nach eigener Wahl durch Bereitstellung einer korrigierten Version, eines Updates, einer technischen Anpassung oder durch Aufzeigen einer zumutbaren Ausweichlösung.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Anbieterin für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Reputationsschäden, Betriebsunterbrüche, politische oder verwaltungsinterne Verzögerungen sowie Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

Die Anbieterin haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Schäden, Nachteile, Verzögerungen, Entscheide, Veröffentlichungen, Beschlüsse oder sonstige Folgen, die aus der ungeprüften, unzureichend geprüften oder fehlerhaften Weiterverwendung von KI-generierten oder KI-unterstützten Inhalten entstehen.

Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte, Daten oder Weisungen der Kundin sowie nicht für Fehler, die auf unrichtigen, unvollständigen oder missverständlichen Eingaben der Kundin beruhen.

Die gesamte Haftung der Anbieterin im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag von CHF 10’000 begrenzt.

Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie jede weitere Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, bleibt vorbehalten.

14. Vertragsende und Daten

Nach Beendigung des Vertrags endet das Recht der Kundin zur Nutzung von ino-erlass.

Die Kundin ist dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Vertragsende benötigte Inhalte zu exportieren, soweit die Plattform eine Exportmöglichkeit bereitstellt.

Die Anbieterin kann den Zugang nach Vertragsende sperren.

Die Rückgabe, Löschung oder weitere Aufbewahrung von Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und berechtigten Nachweisinteressen.

15. Änderungen

Die Anbieterin kann diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen anpassen, insbesondere bei Weiterentwicklung der Plattform, Änderungen der Rechtslage, Änderungen technischer Abläufe, neuen Sicherheitsanforderungen oder geänderten Geschäftsmodellen.

Änderungen werden der Kundin in geeigneter Weise mitgeteilt oder auf der Website veröffentlicht.

16. Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterstehen Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin.

Die Parteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zunächst in guten Treuen einvernehmlich zu lösen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt die jeweils in den Lizenzvertrag einbezogene oder auf der Website publizierte Fassung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Allgemeine Nutzungsbedingungen